Ich bin erst wenige Jahre in der Gastronomie. Für mich galt bisher immer: das Trinkgeld ist steuerfrei. Auch die zentrale Wissensanlaufstelle Wikipedia schreibt:
Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist, sind in Deutschland gemäß § 3 Nr. 51 Einkommenssteuergesetz steuerfrei.
Wikipedia – Trinkgeld
Gestern erfuhr ich von einem deutlich erfahreneren Gastronomie-Beschäftigten, daß es vor Jahren noch eine Steuer auf Trinkgelder gab. Ich wollte das nicht so recht glauben. Warum sollte jemand in seiner Steuererklärung sein Trinkgeld angeben? Es ist für das Finanzamt doch schlicht unmöglich, das Trinkgeld zu kontrollieren. Konnte man es dann auch steuermindernd gelten machend, wenn man mal falsch rausgegeben hat und am Ende weniger im Geldbeutel hat, als laut Abrechnung drin sein müsste?
Da mußte ich also nachforschen. Und siehe da: es gab wirklich mal eine Trinkgeld-Steuer!
Gemeinsam mit der SPD haben wir im Juli 2002 die Trinkgeldsteuer abgeschafft, die es in Deutschland seit 1923 gab.
Christa Sager – Bündnis 90/Die Grünen
Leider habe ich keine Statistiken gefunden, wie hoch die Gesamtsteuereinnahmen durch die Trinkgeld-Steuer war. Aber wahrscheinlich sehr gering, denn nach DIW Berlin, TNS Infratest Sozialforschung, bekamen lediglich 2% von 12563 Befragten im letzten Monat Trinkgeld (Umfrage aus 2006: Statista).