Nach dem ewigen Hin und Her mit der Pendlerpauschale, soll nun eine neue Belastung die Bürger treffen: eine Steuer für Radler.
Was auf den ersten Blick albern klingt, ist es auf den zweiten Blick auch. Es dreht sich nicht um das Radfahrende Volk, sondern um den Klassiker unter den Biermischgetränken: das Radler.
Weil die Bunderegierung im Rahmen des „nationalen Aktionsprogramms zur Alkoholprävention“ den durchschnittlichen Pro-Kopf-Konsum von reinem Alkohol pro Jahr von zehn auf acht Liter senken will, hat sich der Drogen- und Suchtrat in Berlin einiges ausgedacht:
- Die Promille-Grenze soll von 0,5 auf 0,2 Promille gesenkt werden. Langfristig sollen 0,0 Promille gelten.
- weitreichendes Werbeverbot für alkoholische Getränke
- Reduzierung der Verkaufszeiten für Alkohol
- Kennzeichnung von Behältnissen für alkoholische Getränke mit Warnhinweisen
- Anpassung der Steuersätze an die europäischen Nachbarstaaten (Anpassung = Erhöhung)
- Strafsteuer auf Radler, da der Suchtrat im Radler eine Einstiegsdroge sieht
Eine Strafsteuer auf Radler, weil es mit Alkopos vergleichbar ist Wenn das mal kein absoluter Quatsch ist. Dann doch lieber Steuern auf diese ganzen Veltins-Bierverpanschungen, Beck’s Ice (weil es nach abgestandener Limonade schmeckt und trotzdem Alkohol enthält), Calimocho und Goaßnmaß. Das hat doch alles nichts mit Trinkkultur zu tun und dient doch nur, um die Kids an den Alkohol zu gewöhnen.
Gefunden bei: Münchner Abendzeitung – Strafsteuer für Radler-Maß