Am 1.1.2007 war ja nun bekanntlich die Umstellung der Zigarettenautomaten im Sinne des Jugendschutzesgesetzes. Dort regelt § 10 das Rauchen in der Öffentlichkeit und den Umgang mit Tabakwaren:

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1.
an einem Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2.
durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Tabakwaren nicht entnehmen können.

Dies wird nun sichergestellt, indem man Zigaretten nur am Automaten bekommmt, wenn man sich dort mit einem Geldkartenchip (auf dem eine Altersinformation gespeichert ist), der (wohl) auf den meisten EC-Karten vorhanden ist, authentifiziert (sog. Altersverifikation) . Natürlich hindert es den 15-Jährigen nicht daran, mit Papas EC-Karte den Automaten zu „überlisten“… Vielmehr behindert es die normalen Zigarettenkäufer deutlich mehr, als es die Jugendlichen vor dem Kauf und/oder Konsum schützt.

Ein paar kleine Anekdoten seit der Umstellung am 1.1.2007:

  • In der Silvesternacht gegen 2 Uhr kam eine junge Dame (deutlich um die Mitte 20) zu mir an den Tresen. Sie meint, der Zigarettenautomat wäre der Meinung, daß sie noch keine 16 sei. Ich konnte es mir dann natülich nicht nehmen lassen, nach ihrem Erziehungsberechtigten zu fragen, der sie begleitet, weil ich sie sonst des Ladens verweisen müsse. Scheinbar hatte sie wirklich eine EC-Karte der ersten Generation, die noch ohne Altersmerkmal ausgestattet sind.
  • Ein sehr junger Kerl (maximal 16 Jahre) kommt in die Bar, läuft direkt auf mich zu und fragt, ob der Automat noch ohne Karte funktioniere. Das ist ja nun nicht mehr der Fall, aber ich erklärte ihm, daß ich ihm mit ZIGGI den Automaten auch ohne EC- oder Geldkarte freischalten kann, wenn er mir seinen Ausweis zeigt. Das konnte er dann aber nicht. Ob er noch keinen hatte oder ob er ihn wirklich nicht dabei hatte, kann ich nicht beurteilen. Aber ich vermute mal, daß es noch keinen hatte…
  • Ein Pärchen saß relativ lange bei mir. Irgendwann ging er dann zu dem Zigarettenautomat und probierte mehrfach, Zigaretten zu kaufen. Das klappte scheinbar nicht, so daß ich mich mit ZIGGI bewaffnet auf den Weg zu ihm machte. Aber diesmal war die Lösung des Problems sehr einfach: er hatte die Karte bei ihren Versuchen verkehrt eingeschoben. Warum steht auf dem Automaten auch nicht, wie die Karte einzustecken ist?
    Nach dem Bezahlen ging sie dann auch an den Automaten und hatte auch so ihre rechte Mühe, die Karte korrekt einzustecken. Ihr sehr passender Kommentar: „Vielleicht ist das der Zeitpunkt, wo ich mit dem Rauchen aufhören sollte.“

  • Eine Gruppe junger Studenten war zu Gast. Eine der Mädels merkte erst am Zigarettenautomat, daß da nun ja so ein Schutz ist. Einfache Lösung: sie rief kurz an den Tisch mit den Komilitonen: Du $name, ich brauch mal Deine Geldkarte!

Ich bin mal gespannt, was noch so alles passiert…

Der Zigarettenautomat
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3 Kommentare zu „Der Zigarettenautomat

  • 5. Januar 2007 um 12:14
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    Irgendwo habe ich gehört, dass ein 12(!)-jähriger sich mit seiner Nahverkehrskarte Zigaretten ziehen konnte, da auf dem Chip die Daten der Erziehungsberechtigten gespeichert sind. Clever.

    Antworten
  • 17. März 2007 um 22:37
    Permalink

    Bei uns hält sich die Irritation in Grenzen. Wir können ja auch direkt von der Theke aus den Automaten freischalten.

    Einmal musste ich Ausweise kontrollieren und einmal musste ich einem 10jährigen Jungen die Zigaretten verweigern. Seine Mum hatte ihn geschickt. Das glaubte ich ihm sogar.

    Antworten

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