Knapp ein Jahr ist es her, daß man zum letzten Mal in Baden-Württemberg legal in Bars und Kneipen rauchen durfte. Damals hatten Stammgäste und die Aushilfen vom Chef noch einen letzten Rauchertag zelebriert.
Nun ist es wieder wie damals. Zumindest fast. Das Bundesverfassungsgericht hat das Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg und Berlin für verfassungswidrig erklärt (welt.de, stern.de).
Nach den Maßgaben der Verfassungshüter darf in der Übergangszeit bis Ende 2009 allerdings nur in solchen Einraumkneipen geraucht werden, deren Gastfläche kleiner als 75 Quadratmeter ist, die keine Speisen anbieten und Personen unter 18 Jahren den Zutritt verwehren. Zudem muss die Kneipe am Eingang als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein.
Quelle: welt.de
Mal sehen, was der Chef dazu sagen wird und ob ich nun wieder Aschenbecher auf die Tische stellen soll. Ausserdem bin ich schon auf die nächsten Wochen gespannt, ob die kleineren Bars nun stärker besucht werden.