Zweck des Eichgesetz (Gesetz über das Meß- und Eichwesen) ist es,
den Verbraucher beim Erwerb meßbarer Güter und Dienstleistungen zu schützen und im Interesse eines lauteren Handelsverkehrs die Voraussetzungen für richtiges Messen im geschäftlichen Verkehr zu schaffen, […]. (§1)
Damit der Gast weiß, ob er nun auch wirklich eine 0,3l-Cola oder ein 0,5l-Bier in den Händen hält, gibt es auf den Gläsern Eichstriche (Edit: es gibt keine Eichstriche mehr, sie heißen nun Füllstriche, siehe Kommentar), welche sich fast immer auf der gegenüberligenden Seite des Logos befinden.
Wenn man nun dem Gast sein Getränk serviert, stellt man es immer mit dem Logo zum Gast hin (außer in Bahnhofskneipen und sonstigen Spelunken). Er soll ja schließlich wissen, was er trinkt. Und als Gastronom sollte man sich auch nicht für das schämen, was man ausschenkt (ansonsten macht man etwas falsch).
Gestern hatte ich nun einen Gast, dem ich ein schön gezapftes Pils mit einer ordentlichen Blume servierte. Während ich noch mit ihm redete, drehte er in aller Seelenruhe das Pilsglas zwischen seinen Fingern, bis er den Eichstrich erblickt hat. Natürlich konnte ich es mir nicht nehmen lassen, ihn direkt darauf anzusprechen. Er wolle mir damit nicht unterstellen, daß ich zu wenig ausschenke, es sei lediglich eine Gewohnheit von ihm. Er wird auch einer der wenigen bleiben, die so direkt darauf achten. Denn den wenigsten ist es überhaupt bewußt, daß sie das Glas extra mit dem Logo nach vorne serviert bekommen. Achtet selbst einmal darauf, wo ihr euer Getränk so serviert bekommt, wie es sein soll, und wo das Logo in diverse Himmelsrichtungen zeigt.
Es heisst Füllstrich, einen richtigen Eichstrich könnte man gar nicht bezahlen…
Du hast Recht.
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1995/0110/none/0093/index.html