Noch 9,5 Stunden bis zum Inkrafttreten des Rauchverbots in Baden-Württemberg.

Gestern konnte ich mit einem befreundeten Gastronom sprechen, der einen Kumpel bei der Polizei hat. Als Gastronom ist man daran interessiert, zu wissen, was nun eigentlich genau Sache ist. Das Ordnungsamt konnte bisher nämlich nicht viel dazu sagen.
Laut Auskunft der Polizei ist es in Ulm nun so: das Ordnungsamt darf das Rauchverbot nicht kontrollieren und die Polizei hat noch keinen Auftrag dafür, d.h. sie muß es nicht kontrollieren. Es wäre ja zu schön gewesen, wenn zum Inkrafttreten für Klarheit gesorgt ist.

Hinweisschilder:
Der Gesetzestext spricht davon, daß „auf das Rauchverbot durch deutlich sichtbare Hinweisschilder in jedem Eingangsbereich hinzuweisen“ ist. Das von der DEHOGA empfohlene „Hier gilt das gesetzliche Rauchverbot – bitte haben Sie Verständnis“ scheint mir ein wenig übertrieben. Nicht jeder vorbeigehende Gast (der vielleicht auf der Suche nach einer Bar ist, wo er noch Rauchen darf) weiß, daß es bei mir einen Nebenraum gibt, wo der Gast auch in Zukunft legal seine Tabakwaren konsumieren darf. „Eingeschränkte Rauchfreiheit“ gefällt mir da schon besser.
Aber wenn ich schon am Schilder aufhängen bin, kommt dann noch ein „Hier gilt das gesetzliche Jugendschutzgesetz – bitte haben Sie Verständnis“, „Hier gilt das gesetzliche Kommunalabgabengesetz – bitte haben Sie Verständnis“, „Hier gilt das gesetzliche Gesetz über das NachBARrecht, …

Rauchverbot: der Irrsinn geht weiter
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Ein Kommentar zu „Rauchverbot: der Irrsinn geht weiter

  • 31. Juli 2007 um 16:25
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    Die Regelung mit den abgetrennten Raucherräumen wird nicht lange Bestand haben. Weil Gastronomen, die über keinen Nebenraum verfügen, gegen die Ungleichbehandlung klagen werden. Dann erübrigt sich auch der Hinweis auf die Rauchmöglichkeit…

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