Irgendwie war es doch klar, daß einige findige Wirte Lücken im Landesnichtraucherschutzgesetz finden (oder meinen, sie hätten eine Lücke gefunden).
Laut dem SWR (Mathias verweist in seinem Beitrag Das Festzelt in der Kneipe zwar auf den Focus, dort habe ich aber nichts gefunden) gibt es nun in einige Festzelte in Lokalen.
Ein Karlsruher Wirt trotzt dem Rauchverbot in Gaststätten mit einem Bierzelt, das er in seinem Restaurant aufgestellt hat.
Wir erinnern uns: In Gaststätten ist das Rauchen verboten, wohingegen in Bier-, Wein- und Festzelten das Rauchen erlaubt ist.
Nun hat DonVanone doch noch seinen Trick 17: So umgeht man als Gastwirt das Rauchverbot
Ich kann mich bisher wirklich nicht beklagen. Umsatzeinbrüche sind nicht vorhanden. Eher das Gegentail ist der Fall. Fast alle Raucher sind artig und gehen automatisch nach draußen zum Rauchen, nur wenige lassen sich im Raucherraum nieder. Die Raucher wollen wohl auch Frischluft 😉
Nachtrag:
Soeben habe ich festgestellt, daß DonVanone es schon mitbekommen hat: Trick 18: So umgeht man als Gastwirt das Rauchverbot
Und wieder haben wir eine Lücke im Gesetz:
Ein Wirt in Niedersachsen stuft sein Lokal nicht mehr als öffentliches Lokal ein, sondern als Club/Verein. Jeder, der sein Lokal betreten möchte, kann sofort am Eingang Mitglied des Vereins werden. Selbstverständlich kostenfrei!
In der Vereins-Satzung ist natürlich geregelt, wie es mit dem Rauchen in dem „nun nicht mehr Lokal“ aussieht. Clevere Idee!
Zitat aus: http://blog.trouper.de/blog.cgi?id=32
Das mag in Niedersachsen funktionieren, weil dort das Gesetz anders formuliert wurde. Dort ist nur das Rauchen in Gaststätten verboten (im Gesetz erfolgt keine genaue Erläuterung, was nun eine Gaststätte ist), nicht wie hier in Baden-Württemberg („Gaststätten im Sinne dieses Gesetzes sind Betriebe, die Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personen zugänglich ist…“). Hier in Baden-Württemberg schließt es also auch Clubs mit ein. Ob nun Gaststätte in irgendeinem Gesetz in Niedersachsen genau definiert ist, weiß ich nicht. Ich bin auch kein Anwalt.
Und wie ist es einen Monat später? Immer noch keine Umsatzeinbrüche? Würde mich echt interessieren.
Ich war ja nun zwei Wochen nicht vor Ort, diese Woche war eher ruhig. Aber in ganz Ulm war wenig los. In Neu-Ulm werden den Bars und Cafes die Türen auch nicht eingerannt, obwohl dort noch bis 1.1. geraucht werden darf. Die Umsätze sind normal wie bisher, Schwankungen gibt es immer wieder (Semesterferien, Urlaubssaison, Biergartensaison, Stadt- und Dorffeste, …).
Karl Muck, Betreiber vom Cafe Omar, äußerte sich in einem Interview im Frizz wie folgt:
Alternative zum Rauchverbot.
Es gibt noch eine Alternative zum Rauchverbot.
Stellt Euch vor: Ihr sitzt in einer Kneipe und raucht, und keiner kann Euch was 🙂
Ich habe von einer neuen Zigarette gelesen. Die hat weder Teer noch sonstige Schadstoffe für die Umwelt. Sie beinhaltet nur das Nicotin. Also das Nervengift für den Süchtigen. Die Dinger gibt es auch zum Abgewöhnen. In unterschiedlicher Dosis.
Damit unterläuft man jedes Anti-Raucher Gesetz.
Rauchverbot in Bayern
Um das Rauchverbot speziell in Bayern für Gastronomen zu umgehen gibt es folgende Möglichleit (siehe Homepage)
Neue Lücke für Bayern!
Siehe: http://www.restaurantinspektor.com Im Blog oder Blog-Archiv unter „Rauchverbot“