Ich darf gar nicht daran denken. Heute Nacht ist mal wieder die Zeitumstellung von Sommerzeit auf Winterzeit angesagt. Das heißt für mich, eine Stunde mehr arbeiten. Warum wird die Zeit eigentlich nicht von Sonntag auf Montag umgestellt? Da habe ich
Umsatzeinbrüche durch das Rauchverbot
Ich war bisher einer derjenigen, die Umsatzeinbrüche durch das Rauchverbot geleugnet haben. Das Rauchverbot (korrekt: Landesnichtraucherschutzgesetz) gilt hier in Baden-Württemberg seit dem 1. August 2007. Und bis vor zwei Wochen gab es bei mir auch keine Umsatzeinbrüche. Eher das Gegenteil
Rauchverbot?
Ein Gast war auf dem Weg zu den Toiletten und entdeckte dabei unseren Rauchernebenraum, der deutlich als solcher mit „Raucher-Lounge“ gekennzeichnet ist. Gast: Darf man nur noch da drinnen rauchen? ich: Ja, oder wahlweise draußen! Gast: Warum macht ihr hier
Rauchverbot: der Irrsinn geht weiter
Noch 9,5 Stunden bis zum Inkrafttreten des Rauchverbots in Baden-Württemberg. Gestern konnte ich mit einem befreundeten Gastronom sprechen, der einen Kumpel bei der Polizei hat. Als Gastronom ist man daran interessiert, zu wissen, was nun eigentlich genau Sache ist. Das
Rauchverbot in Baden-Württemberg
Seit vorgestern ist es nun beschlossene Sache: Ab 1. August 2007 darf in Gaststätten nicht mehr geraucht werden. Der Grund ist das verabschiedete Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) § 7 Rauchfreiheit in Gaststätten (1) In Gaststätten ist das Rauchen untersagt. Gaststätten im Sinne
Eichstrich und Logos auf Gläsern
Zweck des Eichgesetz (Gesetz über das Meß- und Eichwesen) ist es, den Verbraucher beim Erwerb meßbarer Güter und Dienstleistungen zu schützen und im Interesse eines lauteren Handelsverkehrs die Voraussetzungen für richtiges Messen im geschäftlichen Verkehr zu schaffen, […]. (§1) Damit