Seit vorgestern ist es nun beschlossene Sache: Ab 1. August 2007 darf in Gaststätten nicht mehr geraucht werden. Der Grund ist das verabschiedete Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG) § 7 Rauchfreiheit in Gaststätten (1) In Gaststätten ist das Rauchen untersagt. Gaststätten im Sinne
„Ich hab‘ doch nichts gemacht…“
Die Situation war: In einer Bar wird die Polizei gerufen, weil 7-8 Personen am Tresen rumstressen (fassen an die Spirituosen und Sirups hinter der Bar, schmeissen mit Strohhalmen, …). Die besoffenen Gäste werden dann nach draussen gebeten. In diesem Moment