Artikel zum Stichwort Baden-Württemberg

Verwandte Stichworte:

Feierabend! Feierabend! Feierabend!

Tweet This!
4 Kommentare | kommentieren | Kommentare abonnieren | Teilen
Gestern war das Konzert mit Simply Red auf dem Münsterplatz. Das war die Hauptattraktion des gestrigen Abends und entsprechend wenig war bei mir los - bis das Konzert vorbei war und die anderen Ausschankwägen auch geschlossen hatten. Zu später Stunde kamen immer wieder noch ein paar Gäste. Leider haben wir in Baden-Württemberg eine Sperrstunde, so daß ich ab 2 Uhr nichts mehr ausschenken durfte und die Gäste gehen mußten.
Während ich dann die restlichen Gläser polierte, kam ein Gast herein, setzte sich direkt vor mir an die Theke. Ich erklärte ihm dann, daß Feierabend sei und es nichts mehr gäbe. Er ging wieder.
Keine Minute später kam ein weiterer Gast herein. Er setzte sich an die gleiche Stelle und auch ihm machte ich klar, daß nun Feierabend ist und ich nichts mehr ausschenken darf. Er ging wieder.
Und wiederum gefühlte 30 Sekunden später kam erneut ein Gast herein. Auch er setzte sich auf den gleichen Barhocker. Und auch er ging wieder, nachdem ich ihm nichts mehr ausgeschenkt habe.
Beim Hinausgehen rief ich ihm noch hinterher:
Ihr braucht jetzt nicht alle einzeln reinkommen, ich darf nichts mehr ausschenken!
Aber das hat er wohl überhört.
Die Türe war noch gar nicht ganz zu gefallen, kam einer der drei erneut herein und erklärte die Situation:
Das ist bei uns so ein Running Gag! Kannst Du uns wenigstens noch drei Kurze machen?
Feierabend ist Feierabend ist Feierabend. Und die Sperrzeit habe ich mir nicht ausgedacht, um früher Feierabend zu machen, die hat das Land so vorgegeben.


Kategorie: Bar, Feierabend, Gäste


Aschenbecher auf die Tische!

Tweet This!
0 Kommentare | kommentieren | Kommentare abonnieren | Teilen
Knapp ein Jahr ist es her, daß man zum letzten Mal in Baden-Württemberg legal in Bars und Kneipen rauchen durfte. Damals hatten Stammgäste und die Aushilfen vom Chef noch einen letzten Rauchertag zelebriert.

Nun ist es wieder wie damals. Zumindest fast. Das Bundesverfassungsgericht hat das Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg und Berlin für verfassungswidrig erklärt (welt.de, stern.de).

Nach den Maßgaben der Verfassungshüter darf in der Übergangszeit bis Ende 2009 allerdings nur in solchen Einraumkneipen geraucht werden, deren Gastfläche kleiner als 75 Quadratmeter ist, die keine Speisen anbieten und Personen unter 18 Jahren den Zutritt verwehren. Zudem muss die Kneipe am Eingang als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein.
Quelle: welt.de

Mal sehen, was der Chef dazu sagen wird und ob ich nun wieder Aschenbecher auf die Tische stellen soll. Ausserdem bin ich schon auf die nächsten Wochen gespannt, ob die kleineren Bars nun stärker besucht werden.
Kategorie: Bar, Nichtraucher, Party-Szene