Bilderrätsel rOXX - die Lösung

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Stefan hat absolut richtig gelegen: das rechte OXX war nicht komplett befüllt.

Hier nun die versprochene Geschichte, wie ich darauf aufmerksam wurde:
Wenn ich Gästen ein OXX bringe, dann biege ich den Ring schon immer leicht vom Flaschenhals weg, damit es für den Gast einfacher ist, die Flasche zu öffnen. Klar wäre es noch einfacher, wenn ich die Flasche gleich öffnen würde, aber das Öffnen macht eben einen Teil des OXX-Genuß aus.

Ich stelle also einem Gast die Flasche vor die Nase und servierte die restlichen Getränke an die anderen Gäste an diesem Tisch. Als ich damit fertig war, kam von dem Gast mit dem Oxx die Bitte
Kannst Du mir bitte ein volles Bier bringen?
Anfangs wußte ich nicht, warum und wieso, denn die Flasche stand noch originalverschlossen vor ihm. Dann habe ich sie mir genauer angeschaut und den "nicht ganz optimalen" Füllstand entdeckt. Zum Glück habe ich die Flasche nicht offen hingestellt, sonst könnte der Verdacht aufkommen: ein Schluck für den Kellner, der Rest für den Gast ;-)

Das Bild zeigt drei OXX (die beiden rechten sind die neuen OXX Grapefruit, übrigens sehr lecker!) mit unterschiedlichen Füllständen. Es waren die einzigen drei Flaschen aus der gesamten Lieferung, die nicht ganz voll waren (die linke ist die aus dem Bilderrätsel). Mal sehen, wie die hochgelobte Disposition darauf reagiert.
Kategorie: Bar, Fun, Gäste, Getränke & Spirituosen


Rauchverbot: der erste Abend

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Gestern hatte ich nun also zum ersten Mal die Bar nach Inkrafttreten des Landesnichtraucherschutzgesetzes offen.

Und: der (erhoffte) Nichtraucheransturm blieb aus! Das Verhältnis von Rauchern zu Nichtrauchern war nicht anders als sonst.

Aber es war allgemein gestern sehr ruhig in Ulm. Ein Gast berichtete mir, daß selbst in Bar, die mittwochs sehr gut besucht sind, kaum etwas los war. Daß ein befreundeter Barkeeper (aus einer 200m entfernten großen Bar) in Arbeitsklamotte gemütlich auf ein Schwätzchen bei mir vorbeikam, sagt wohl alles.

Waren die Menschen gestern überhaupt nicht unterwegs, in Biergärten oder sind sie wie befürchtet alle nach Neu-Ulm gegangen, weil dort das Rauchverbot noch nicht gilt? Ich weiß es nicht. Mal sehen, wie es weitergeht. Ich bin schon auf das Wochenende gespannt!

Die Raucher sind alle von sich aus brav vor die Türe gegangen (außer meine Pokerrunde, die sich im Nebenraum geräuchert haben). Es gab nur zwei Freaks, die gut angeheitert die Bar betreten haben: demonstrativ lässig und mit Zigarette in der Hand. Eine klare Ansage
Jungs, entweder macht ihr die Zigaretten aus, raucht draussen weiter oder ihr fliegt raus!
wirkte Wunder und sie sind dann wieder vor die Türe gegangen. Ich war angenehm überrascht, wie wenig Streß es mit den Rauchern gab. Kein Wunder, wer will schon von einem Promiboxer aus einer Bar prügeln lassen ;-)
Kategorie: Bar, Gäste, Nichtraucher

Rhythms del Mundo - Cuba und ein Swimming Pool

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Ich wollte schon länger über eine CD schreiben, die ich von einem Gast geschenkt bekommen habe. Gestern gab es wieder einen Anstoß dazu.

Zwei Gäste betreten die Bar und setzen sich zielsicher an einen Tisch, der für eine halbe Stunde später reserviert war. Ich mache sie also darauf aufmerksam und biete ihnen den letzten freien Tisch an.
Gast: Kein Problem! Wir bleiben hier sitzen, in einer halben Stunde sind wir schon weg!
ich: OK, was darf es denn sein?
Gast: Lied Nummer 1 und einen Swimming Pool!
Mich haben schon sehr viele Gäste auf die CD angesprochen, aber so eine klare Order kam bisher noch nicht. Gerne habe ich ihm den Wunsch erfüllt, gerade weil Lied 1 auch mein absoluter Favorit ist.

Rhythms del Mundo - Cuba
Rhythms del Mundo ist mehr als nur eine CD, es ist ein Projekt bei dem bekannte kubanische Musiker mit internationalen Rock- und Pop-Musikern zusammengearbeitet haben: Ibrahim Ferrer und weitere Musiker aus dem Buena Vista Social Club trafen auf Coldplay, Jack Johnson, Dido, U2, Maroon 5, Sting, Franz Ferdinand, Reamonn und weitere. Herausgekommen ist dabei eine einzigartige CD, die ich immer und immer wieder angehören kann. Und sie gefällt nicht nur mir, sondern auch dem Großteil meiner Gäste.
Klasse cubanischer Klang im Stil von Buena Vista Social Club von den Originalinterpreten eingesungen!
Zustzlich wird mit der CD die britische Organisation APE (Artists Project Earth) mit ihrer "Stop Global Warming"-Kampagne unterstützt.

Wer die CD gewinnen will, hat bei Kabel 1 noch bis zum 2. August 24 Uhr eine Chance (Lösung: Son Cubano).

Tracklist:
"Rhythms del Mundo - Cuba und ein Swimming Pool" vollständig lesen


Kategorie: Bar, Besondere Kundenwünsche, Gäste, Musik

Rauchverbot: der Irrsinn geht weiter

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Noch 9,5 Stunden bis zum Inkrafttreten des Rauchverbots in Baden-Württemberg.

Gestern konnte ich mit einem befreundeten Gastronom sprechen, der einen Kumpel bei der Polizei hat. Als Gastronom ist man daran interessiert, zu wissen, was nun eigentlich genau Sache ist. Das Ordnungsamt konnte bisher nämlich nicht viel dazu sagen.
Laut Auskunft der Polizei ist es in Ulm nun so: das Ordnungsamt darf das Rauchverbot nicht kontrollieren und die Polizei hat noch keinen Auftrag dafür, d.h. sie muß es nicht kontrollieren. Es wäre ja zu schön gewesen, wenn zum Inkrafttreten für Klarheit gesorgt ist.

Hinweisschilder:
Der Gesetzestext spricht davon, daß "auf das Rauchverbot durch deutlich sichtbare Hinweisschilder in jedem Eingangsbereich hinzuweisen" ist. Das von der DEHOGA empfohlene "Hier gilt das gesetzliche Rauchverbot – bitte haben Sie Verständnis“ scheint mir ein wenig übertrieben. Nicht jeder vorbeigehende Gast (der vielleicht auf der Suche nach einer Bar ist, wo er noch Rauchen darf) weiß, daß es bei mir einen Nebenraum gibt, wo der Gast auch in Zukunft legal seine Tabakwaren konsumieren darf. "Eingeschränkte Rauchfreiheit" gefällt mir da schon besser.
Aber wenn ich schon am Schilder aufhängen bin, kommt dann noch ein "Hier gilt das gesetzliche Jugendschutzgesetz - bitte haben Sie Verständnis", "Hier gilt das gesetzliche Kommunalabgabengesetz - bitte haben Sie Verständnis", "Hier gilt das gesetzliche Gesetz über das NachBARrecht, ...
Kategorie: Bar, Nichtraucher, Party-Szene

Rauchverbot in Baden-Württemberg

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Seit vorgestern ist es nun beschlossene Sache: Ab 1. August 2007 darf in Gaststätten nicht mehr geraucht werden. Der Grund ist das verabschiedete Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG)
§ 7 Rauchfreiheit in Gaststätten

(1) In Gaststätten ist das Rauchen untersagt. Gaststätten im Sinne dieses Gesetzes sind Betriebe, die Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personen zugänglich ist und den Vorschriften des Gaststättengesetzes in der Fassung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3419) unterliegt. Satz 1 gilt nicht für Bier-, Wein- und Festzelte sowie die Außengastronomie und die im Reisegewerbe betriebenen Gaststätten.

(2) Abweichend von Absatz 1 ist das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen zulässig, wenn und so weit diese Räume in deutlich erkennbarer Weise als Raucherräume gekennzeichnet sind und die Belange des Nichtraucherschutzes dadurch nicht beeinträchtigt werden. Satz 1 gilt nicht für Diskotheken.

(3) Arbeitsschutzrechliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Zum Glück haben wir einen Nebenraum, wohin wir die Raucher abschieben können. Der Nebenraum wird dann natürlich als "exklusives Raucherzimmer" oder noch besser: "exklusive Raucher-Lounge" angepriesen ;-) .Was aber bedeutet "vollständig abgetrennt"? Eine Türe reicht hoffentlich.
Aber der Knüller ist der Titel des Paragraphen: "Rauchfreiheit in Gaststätten". Unsere Politiker haben schon Humor! Sie schaffen die Freiheit des Rauchens ab und und fordern gleichzeitig noch eine Rauchfreiheit!
In Schulen, Jugendhäusern, Tageseinrichtungen für Kinder, Behörden, Dienststellen, Einrichtungen des Landes und der Kommunen, sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen kann ich es absolut verstehen. Dort muß man ab und zu mal hin und für Nichtraucher kann es schon störend sein, wenn dort geraucht wird. Aber in Gaststätten zu rauchen ist etas anderes. Der (nichtrauchende) Gast kann doch ganz einfach entscheiden, wo er sich aufhält und welchem Gastwirt er sein Geld gibt.
§ 8 Maßnahmen zur Umsetzung des Rauchverbots

(1) Die Leitungen der in §§2 bis 6 genannten Einrichtungen sind für die Einhaltung des Rauchverbots in den von ihnen geleitenten Einrichtungen verantwortlich. Sie haben auf das Rauchverbot durch deutlich sichtbare Hinweisschilder in jedem Eingangsbereich hinzuweisen. Soweit ihnen Verstöße gegen das Rauchverbot bekannt werden, haben sie die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Verstöße zu verhindern.
(2) Die Pflichten nach Absatz 1 gelten auch für Gaststättenbetreiber für deren jeweilige Gaststätte. Die Regelung zur Kennzeichnung nach §7 Abs. 2 Satz 1 bleibt davon unberührt.
Das wird witzig! Wenn dann ein Gast mit Zigarette in die Bar will, muß ich ihm sagen: "Sorry, aber hier ist Rauchverbot! Aber Du mußt die Zigarette nicht ausmachen, sondern kannst direkt nach hinten in den Nebenraum laufen, wenn Du dabei keinen Zug von der Zigarette nimmst!"
§ 9 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer forsätzlich oder fahrlässig
[...]
6. entgegen §7 in einer Gaststätte raucht.
(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann mit einer Geldbuße bis zu 40 Euro und im innerhalb eines Jahres erfolgenden Wiederholungsfall mit einer Geldbuße bis zu 150 Euro geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde im SInne §36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Ortspolizeibehörde. [...]
Da hat die Polizei dann mal lustig was zu tun. Und bei den Bußgeldern ist es deutlich besser für den Staat, wenn er die Polizei in Kneipen auf Raucher-Fang schickt, statt für Verbrechensbekämpfung oder allgemeine Sicherheit zu sorgen.

Ich freue mich schon auf nächsten Mittwoch (1.8.2007). Da kann ich der Poker-Runde, die immer mittwochs zu Gast ist, gleich sagen: "Bitte nach hinten in den Nebenraum! Hier vorne ist nun Nichtraucher!" Das hat auch den Vorteil, daß sie die Geld-Bündel und Drogen nicht mehr unter dem Tisch verstecken müssen ;-)

Weitere Links (alle vom Gastgewerbe Gedankensplitter):
FAQ Nichtraucherschutzgesetz Baden-Wuerttemberg. - sehr gelungene Kommentare und Gedanken zur FAQ des Nichtraucherschutzgesetzes des Sozial-Ministeriums
Rauchverbot und Spaß dabei
Rauchverbot - viele interessante Beiträge zum Thema Rauchverbot

Kategorie: Bar, Cafe, Gäste, Nichtraucher

Gestern am Zigarettenautomat

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Gestern liefen eine Frau und ein Mann im Alter von ca. 35-40 Jahre mit einem Glas Caipirinha in der Hand bei mir in die Bar. Mit Fremdgetränken in eine Bar zu gehen, ist ein Unding. Wer nimmt schon seine Freundin mit ins Bordell? Die beiden wollten aber nur an den Zigarettenautomaten im Eingang. Also soweit ok. Wenn sie schon nichts trinken, machen sie wenigstens Umsatz über Zigaretten.
Die Frau hatte dann aber keine EC-Karte oder einen EU-Führerschein dabei, so daß sie sich von ihm seine Karte leihen mußte. Er hatte da ein paar Bedenken:
Wenn da nun etwas abgebucht wird und das meine Frau mitbekommt...
Ich war mit ZIGGI schon zur Stelle, weil unser Zigarettenautomat nicht jede Karte liest und konnte ihn dann beruhigen, daß die Karte lediglich zur Alterverifikation genutzt wird. Ob die Zigarettenautomaten allerdings mehr Informationen auslesen und speichern, als sie sollen, weiß keiner. Immerhin haben die Automatenaufsteller ein nettes Mittel, um ihre Kunden zu überwachen.

Kategorie: Bar, Hardware
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