Apfelsaft-Paragraph - Ausschank alkoholfreier Getränke

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Ich bin auf eine Sendung von "Einspruch! Die Show der Rechtsirrtümer" aufmerksam gemacht worden. Dort fragte ein Zuschauer, ob ein alkoholfreies Getränk günstiger angeboten werden muß als ein alkoholhaltiges Getränk.

Deren Experte Professor Dr. Ralf Höcker bejahte die Frage und stellte nochmal klar, daß auf der Karte ein alkoholfreies Getränk billiger angeboten werden muß als ein alkoholhaltiges Getränk, das aber nicht Kaffe, Tee oder Buttermilch sein muß.

Leider irrt der "Experte" hier, seine Antwort ist falsch! Was soll man auch von einer Show auf RTL halten, die dem Volk Recht beibringen will?

Was ist denn nun richtig?
Der Ausschank alkoholfreier Getränke ist in §6 des Gaststättengesetzes geregelt. Dort steht:
Ist der Ausschank alkoholischer Getränke gestattet, so sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. Davon ist mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk. Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke. Die Erlaubnisbehörde kann für den Ausschank aus Automaten Ausnahmen zulassen.
§6 Gaststättengesetz

Also muß man alle Getränke auf den Literpreis umrechnen und kann erst dann vergleichen, ob die Karte das Gaststättengesetz erfüllt. Ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Mehr Infos zu diesem sogenannten "Apfelsaft-Paragraphen" und wie man ihn auslegen kann: Abseits.de - Preisauszeichnung in der Gastronomie
Und das Video zur Frage: rtl-now.de - Einspruch! Die Show der Rechtsirrtümer - Folge 4 (ab Minute 14:30)

Falls ihr also mal in einem Restaurant, Bar oder bei einem langweilige Date kein Gesprächsthema mehr habt, nehmt euch die Karte und fangt an zu rechnen! ;-)


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Kommentare


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  1. *Und der Teil zur Gewährleistung ist auch noch falsch... Die Show der Rechtsirrtümer passt immmerhin als Titel ^^
  2. *Interessant, den Quatsch mit der Gewährleistung habe ich auch mitbekommen.

    Da passt es wirklich, dass noch mehr Fehler fabriziert werden.
    Halbwissen par excellence!
    Ich sehe schon die Diskussion: "Aber bei RTL wurde gesagt ..."
  3. *Na ja, "nicht teurer" ist natürlich etwas anderes als "billiger" - aber daß sich der Preis auf die jeweils gleiche Menge bezieht, ist doch selbstverständlich (oder hat der in der Sendung explizit gesagt, daß es sich um den Preis pro ausgeschenkter Einheit handelt?).
  4. *Hehe, ich sollte auf meiner Homepage wohl mal eine Kategorie einführen mit solchen Irrtümern. Dank RTL & RTL II und den ganzem Rest dürfte die wohl bald befüllt sein.

    Privatfernsehen eben.
  5. *Was mir dabei einfällt:
    Gilt das nur für die normale Karte oder muss das auch für Sonderangebote gelten?
  6. *Aufgepasst:
    "Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke."

    Es ist also beides zu beachten, der Preis pro Einheit und der Preis pro Liter. Es hilft also nichts, einen 5-Liter-Krug Kamillentee für 20 Euro anzubieten, um damit für den Rest der Preisgestaltung frei zu sein. Und daneben noch ein Schnapsglas stilles Wasser für 20 Cent anzubieten, holft auch nicht, denn der Vergleich muss mit demselben nicht-alkoholischen Getränk geführt werden.

    Das günstigste nicht-alkoholische Getränk darf also pro Einheit nicht teurer sein als die günstigste alkoholische Einheit und darf gleichzeitig pro Liter nicht teurer sein als das auf die Menge gerechnet günstigste alkoholische Getränk.
  7. *Bei uns hier ist das günstigste Getränk ein 0,2er Mineralwasser für 1,80 Euro (Literpreis also 9 Euro). Außerdem gibts auch 0,4er Wasser für 2,50 Euro. (Literpreis also 6,25 Euro) Das ist der günstigste Literpreis eines nichtalkoholischen Getränks, den ich in unserer Karte gefunden habe.

    Außerdem verkaufen wir die Maß Bier für 5 Euro.

    Verstoßen wir jetzt gegen den Apfelsaftparagraphen?
  8. *@Johannes: Ja, tut ihr.
  9. *Muss halt alles seine Ordnung haben in Deutschland. *Kopfschüttel*
  10. *würde mich freuen mal wieder etwas vom Thekenmeister zu hören. Deine Geschichen waren fast immer sehr sehr unterhaltsam.

    julian
  11. *Wart ihr schon mal in Berlin im Felix? Da gibt es auf der Getränkekarte "skimmed Milk". Wer hat schin mal im Club ein Glas leckerer kalter Milch getrunken? Natürlich ist es auch nur auf der Karte zufinden, da dort alle Getränke (bis auf Cocktails und Longdrinks) einheitlich 4,50 kosten. Da ja bekanntlich ein AFG am günstigsten sein muss, steht noch zusätzlich die Milch drauf.
  12. *Oh mann, typisch RTL. RTL ist wirklich ein krasser "verarsche" Sender, welcher die Leute zum narren hält! Es ist schon ziemlich traurig ;/

    Cool das du dies mal klar gestellt hast und die richtigen Angaben hier gepostet hast, thx :-)
  13. *Typisch, was soll man auch anderes erwarten. Allerdings scheint diese Fehlinformation schon länger zu kursieren - auch mein bis eben aktueller Stand war, dass es einfach nur um den günstigsten Preis geht! Aber danke - jetzt bin ich um einiges schlauer und kann demnächst mit meinem Wissen in der Kneipe/Bar punkten :-)

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