5 Kommentare | kommentieren | Kommentare abonnieren | Teilen
Bierflaschen haben ein Mindesthaltbarkeitsdatum aufgedruckt und auch die 5l-Partyfässer tragen ein Mindesthaltbarkeitsdatum.
Nun ist mir aufgefallen, daß unsere Bierfässer (30 und 50l) kein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen. Auf ihnen ist lediglich vermerkt, wann das Faß abgefüllt wurde. Aus Interesse fragte ich bei verschiedenen Bekannten, die teilweise schon viel länger als ich in der Gastronomie tätig sind, nach, warum nun auf diesen Fässern kein MHD angegeben werden muß, denn wenn die Brauereien es müßten, würden sie es auch aufdrucken. Keiner konnte mir helfen.
Aber zum Glück gibt es das Internet und so kam ich auf die "Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln" (kürzer: Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (noch kürzer: LMKV)). Und teilweise ist sie sehr erhellend:
Absatz 6 trifft nun auf meine MHD-Faßbier-Problematik zu:
Warum gesteht man den Gaststätten so eine Ausnahme zu? Ich weiß es nicht.
Aber ich vermute, daß es damit zusammenhängt, daß Faßbier über eine Schankanlage (Bierlotse.de - Schanktechnik) ausgeschenkt wird, die es ermöglicht, auch über einen längeren Zeitraum (länger als diese 5l-Party-Fäßchen) das Bier mit gleicher Qualität zum Gast gelangen zu lassen. Und weil Faßbier nunmal teurer ist als Flaschenbier wird über die Schankanlage nur Biere verkauft werden, das sich auch "schnell dreht", d.h. möglist schnell verkauft wird und so ohnehin nie das MHD erreichen wird.
Weiß jemand vielleicht noch mehr dazu?

Nun ist mir aufgefallen, daß unsere Bierfässer (30 und 50l) kein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen. Auf ihnen ist lediglich vermerkt, wann das Faß abgefüllt wurde. Aus Interesse fragte ich bei verschiedenen Bekannten, die teilweise schon viel länger als ich in der Gastronomie tätig sind, nach, warum nun auf diesen Fässern kein MHD angegeben werden muß, denn wenn die Brauereien es müßten, würden sie es auch aufdrucken. Keiner konnte mir helfen.
Aber zum Glück gibt es das Internet und so kam ich auf die "Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln" (kürzer: Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (noch kürzer: LMKV)). Und teilweise ist sie sehr erhellend:
§ 7 MindesthaltbarkeitsdatumDamit ist auch klar, daß ein Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums keinesfalls gleich weggeworfen werden muß. Es wird lediglich zugesichert, daß es bis zu diesem Datum seine spezifischen Eigenschaften hat. Möglicherweise schmeckt es danach ein wenig anders. Muß es aber nicht!
(1) Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels ist das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält.
LMKV - §7
Absatz 6 trifft nun auf meine MHD-Faßbier-Problematik zu:
(6) Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ist nicht erforderlich bei§ 1 Abs. 1 Satz 2 lautet:
[...]
3. alkoholfreien Erfrischungsgetränken, Fruchtsäften, Fruchtnektaren und alkoholhaltigen Getränken in Behältnissen von mehr als fünf Litern, die zur Abgabe an Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bestimmt sind,
[...]
Hervorhebung von mir
Dem Verbraucher stehen Gaststätten, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung sowie Gewerbetreibende, soweit sie Lebensmittel zum Verbrauch innerhalb ihrer Betriebsstätte beziehen, gleich.
Warum gesteht man den Gaststätten so eine Ausnahme zu? Ich weiß es nicht.
Aber ich vermute, daß es damit zusammenhängt, daß Faßbier über eine Schankanlage (Bierlotse.de - Schanktechnik) ausgeschenkt wird, die es ermöglicht, auch über einen längeren Zeitraum (länger als diese 5l-Party-Fäßchen) das Bier mit gleicher Qualität zum Gast gelangen zu lassen. Und weil Faßbier nunmal teurer ist als Flaschenbier wird über die Schankanlage nur Biere verkauft werden, das sich auch "schnell dreht", d.h. möglist schnell verkauft wird und so ohnehin nie das MHD erreichen wird.
Weiß jemand vielleicht noch mehr dazu?
Tags für diesen Artikel: Alkohol, Bier, Einkauf, Gesetz, Getränke & Spirituosen, Gold Ochsen, Schankanlage
Kommentare
Ansicht der Kommentare:
(Linear | Verschachtelt)
Bleib auf dem neuesten Stand und abonniere die Kommentare in Deinem Feed-Reader!
Kommentar schreiben



nun ich kenn mich da auch nicht so aus, aber ein befreundeter Gastwirt hat mir einen weiteren Tip gegeben: Hats evtl auch was mit der Unterscheidung Gastronomie vs. Einzelhandel zu tun?
Denn so wie ich das verstehe, darf Bier ohne MHD nicht im Einzelhandel verkauft werden?
http://tinyurl.com/fzarchiv
Das Problem haben nur die Getränkeeinzelhändler, weil gegen sie der Getränkefachgroßhändler einen Unterlassungsanspruch über das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb haben udn sie möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Aber diese Probleme würden nicht auftauchen, wenn auch auf diesen Großgebinden ein MHD drauf wäre.
Des weiteren wird durch die Reinigung der Zapfanlage und das unter Druck setzen des Fasses eine längere Haltbarkeit erzeugt.