Rauchertag

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Vorhin habe ich vom Chef erfahren, daß seine Aushilfen und einige Stammgäste heute Abend einen Raucher-Abend machen. Das letzte Mal in einer Bar noch einmal ordentlich Qualmen, was das Zeug hält. Ich kann es mir richtig gut vorstellen, wie die Mädels an einem Tisch hocken, vor ihnen Türme von Zigarettenschachteln und überfüllte Aschenbecher, und sie diesen Abend förmlich zelebrieren. Aber ob das so im Sinne des Landesnichtraucherschutzgesetzes ist?

Es könnte aber auch den positiven Effekt haben, daß sie merken, wie sinnlos eigentlich das Rauchen ist und man nicht zu jeder Gelegenheit eine Zigarette in der Hand (und im Mund) haben muß.
Kategorie: Cafe, Gäste, Mitarbeiter & Kollegen


Drink des Web2.0

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Beim Onlinenerd24 bin ich über seinen Artikel "Web2.0 Drink of choice?" gestolpert.
Seine Vermutung: Tegernseer Spezial, ein wirklich leckeres Bier, das ich ab und zu mal wieder proBIERen kann

Was hat Tegernseer Spezial mit dem Web2.0 zu tun?
Es gab Anfang des Jahres einen Wettbewerb zur Suchmaschinenoptimierung (SEO), bei dem auf den Suchbegriff "laizeps reesnreget" (rückwärts lesen, dann wird es klar) optimiert werden mußte und Exalead.de, "die innovative Suchmaschine für eine einfache und schnelle Suche im Internet" (Eigenwerbung) wurde als Ziel gewählt.

Helmut Adam hält Bionade für den Drink des Web2.0.

Vielleicht ist es aber auch einfach nur Saft.
Kategorie: Fun
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Rauchverbot: der Irrsinn geht weiter

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Noch 9,5 Stunden bis zum Inkrafttreten des Rauchverbots in Baden-Württemberg.

Gestern konnte ich mit einem befreundeten Gastronom sprechen, der einen Kumpel bei der Polizei hat. Als Gastronom ist man daran interessiert, zu wissen, was nun eigentlich genau Sache ist. Das Ordnungsamt konnte bisher nämlich nicht viel dazu sagen.
Laut Auskunft der Polizei ist es in Ulm nun so: das Ordnungsamt darf das Rauchverbot nicht kontrollieren und die Polizei hat noch keinen Auftrag dafür, d.h. sie muß es nicht kontrollieren. Es wäre ja zu schön gewesen, wenn zum Inkrafttreten für Klarheit gesorgt ist.

Hinweisschilder:
Der Gesetzestext spricht davon, daß "auf das Rauchverbot durch deutlich sichtbare Hinweisschilder in jedem Eingangsbereich hinzuweisen" ist. Das von der DEHOGA empfohlene "Hier gilt das gesetzliche Rauchverbot – bitte haben Sie Verständnis“ scheint mir ein wenig übertrieben. Nicht jeder vorbeigehende Gast (der vielleicht auf der Suche nach einer Bar ist, wo er noch Rauchen darf) weiß, daß es bei mir einen Nebenraum gibt, wo der Gast auch in Zukunft legal seine Tabakwaren konsumieren darf. "Eingeschränkte Rauchfreiheit" gefällt mir da schon besser.
Aber wenn ich schon am Schilder aufhängen bin, kommt dann noch ein "Hier gilt das gesetzliche Jugendschutzgesetz - bitte haben Sie Verständnis", "Hier gilt das gesetzliche Kommunalabgabengesetz - bitte haben Sie Verständnis", "Hier gilt das gesetzliche Gesetz über das NachBARrecht, ...
Kategorie: Bar, Nichtraucher, Party-Szene

Rauchverbot in Baden-Württemberg

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Seit vorgestern ist es nun beschlossene Sache: Ab 1. August 2007 darf in Gaststätten nicht mehr geraucht werden. Der Grund ist das verabschiedete Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG)
§ 7 Rauchfreiheit in Gaststätten

(1) In Gaststätten ist das Rauchen untersagt. Gaststätten im Sinne dieses Gesetzes sind Betriebe, die Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personen zugänglich ist und den Vorschriften des Gaststättengesetzes in der Fassung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3419) unterliegt. Satz 1 gilt nicht für Bier-, Wein- und Festzelte sowie die Außengastronomie und die im Reisegewerbe betriebenen Gaststätten.

(2) Abweichend von Absatz 1 ist das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen zulässig, wenn und so weit diese Räume in deutlich erkennbarer Weise als Raucherräume gekennzeichnet sind und die Belange des Nichtraucherschutzes dadurch nicht beeinträchtigt werden. Satz 1 gilt nicht für Diskotheken.

(3) Arbeitsschutzrechliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Zum Glück haben wir einen Nebenraum, wohin wir die Raucher abschieben können. Der Nebenraum wird dann natürlich als "exklusives Raucherzimmer" oder noch besser: "exklusive Raucher-Lounge" angepriesen ;-) .Was aber bedeutet "vollständig abgetrennt"? Eine Türe reicht hoffentlich.
Aber der Knüller ist der Titel des Paragraphen: "Rauchfreiheit in Gaststätten". Unsere Politiker haben schon Humor! Sie schaffen die Freiheit des Rauchens ab und und fordern gleichzeitig noch eine Rauchfreiheit!
In Schulen, Jugendhäusern, Tageseinrichtungen für Kinder, Behörden, Dienststellen, Einrichtungen des Landes und der Kommunen, sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen kann ich es absolut verstehen. Dort muß man ab und zu mal hin und für Nichtraucher kann es schon störend sein, wenn dort geraucht wird. Aber in Gaststätten zu rauchen ist etas anderes. Der (nichtrauchende) Gast kann doch ganz einfach entscheiden, wo er sich aufhält und welchem Gastwirt er sein Geld gibt.
§ 8 Maßnahmen zur Umsetzung des Rauchverbots

(1) Die Leitungen der in §§2 bis 6 genannten Einrichtungen sind für die Einhaltung des Rauchverbots in den von ihnen geleitenten Einrichtungen verantwortlich. Sie haben auf das Rauchverbot durch deutlich sichtbare Hinweisschilder in jedem Eingangsbereich hinzuweisen. Soweit ihnen Verstöße gegen das Rauchverbot bekannt werden, haben sie die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Verstöße zu verhindern.
(2) Die Pflichten nach Absatz 1 gelten auch für Gaststättenbetreiber für deren jeweilige Gaststätte. Die Regelung zur Kennzeichnung nach §7 Abs. 2 Satz 1 bleibt davon unberührt.
Das wird witzig! Wenn dann ein Gast mit Zigarette in die Bar will, muß ich ihm sagen: "Sorry, aber hier ist Rauchverbot! Aber Du mußt die Zigarette nicht ausmachen, sondern kannst direkt nach hinten in den Nebenraum laufen, wenn Du dabei keinen Zug von der Zigarette nimmst!"
§ 9 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer forsätzlich oder fahrlässig
[...]
6. entgegen §7 in einer Gaststätte raucht.
(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann mit einer Geldbuße bis zu 40 Euro und im innerhalb eines Jahres erfolgenden Wiederholungsfall mit einer Geldbuße bis zu 150 Euro geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde im SInne §36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Ortspolizeibehörde. [...]
Da hat die Polizei dann mal lustig was zu tun. Und bei den Bußgeldern ist es deutlich besser für den Staat, wenn er die Polizei in Kneipen auf Raucher-Fang schickt, statt für Verbrechensbekämpfung oder allgemeine Sicherheit zu sorgen.

Ich freue mich schon auf nächsten Mittwoch (1.8.2007). Da kann ich der Poker-Runde, die immer mittwochs zu Gast ist, gleich sagen: "Bitte nach hinten in den Nebenraum! Hier vorne ist nun Nichtraucher!" Das hat auch den Vorteil, daß sie die Geld-Bündel und Drogen nicht mehr unter dem Tisch verstecken müssen ;-)

Weitere Links (alle vom Gastgewerbe Gedankensplitter):
FAQ Nichtraucherschutzgesetz Baden-Wuerttemberg. - sehr gelungene Kommentare und Gedanken zur FAQ des Nichtraucherschutzgesetzes des Sozial-Ministeriums
Rauchverbot und Spaß dabei
Rauchverbot - viele interessante Beiträge zum Thema Rauchverbot

Kategorie: Bar, Cafe, Gäste, Nichtraucher

Nachwehen vom Wochenende

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Das Schwörwochenende war echt anstrengend. Aber daß es mich so geschlaucht hat, daß ich meinen Donnerstag vergesse, hätte ich nicht gedacht.

Donnerstags gibt's nämlich beim Chef die neuen Zeitschriften per Lesezirkel. im Normalfall läuft es dann so ab, daß ich mir schon den Stern schnappe, bevor die Tüte ausgepackt ist, um dann die Stern-Sudokus zu machen. Und das hab ich gestern verpaßt. Es fiel mir aber erst nach Feierabend ein.
Also habe ich dann schnell den Stern aus dem Stapel gezogen (in der Hoffnung, daß noch keiner "meine" Sudokus gemacht hat) und nach den Sudokus gesucht. Als ich die Seite fand, mußte ich wirklich grinsen. Statt "Das Stern-Sudoku" stand dort auf der Seite "Das Thekenmeister-Sudoku" ;-)
Dem Chef war nicht entgangen, daß ich meinen Sudoku-Tag vergessen hatte und hat kurzerhand auf diese Art die Sudokus für mich reserviert. Klasse Idee!
Kategorie: Events, Feierabend
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Schöfferhofer Hefeweizen Grapefruit

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Ich hatte vor über einer Woche schon über das Schöfferhofer Grapefruit spekuliert.

Gestern hatte ich die Chance, es zu testen. Ich bin kein Biermischgetränke-Trinker: sehr selten mal ein Radler, aber Hefeweizen mit Cola, Bananensaft oder Prosecco zu mischen ist eine Sünde. Um so gespannter war ich auf den Geschmack vom Schöfferhofer Grapefruit.
Und vom ersten Schluck an war ich fasziniert. Es ist eine gelungene Mischung! Zu dem normalen Hefe-Geschmack gesellt sich der erfrischende Grapefruit-Geschmack. Für mich persönlich ist es das beste Biermischgetränk und mit nur 2,5% Alkoholgehalt ideal für den Sommer geeignet!

Die Zutaten (Weizenbier (Wasser, Weizenmalz, Gerstenmalz, Hopfenextrakt, Hefe), Grapefruit-Erfrischungsgetränk (Wasser, Grapefruitsaft 5,5 %, Zucker, Zitronensaft, Orangensaft, Kohlensäure, Antioxidationsmittel Ascorbinsäure, Natürliches Aroma, Farbstoff E120, Stabilisator Johannesbortkernmehl)) werden die Bier-Puristen wohl abschrecken.

Was Beck's mit dem Lemon-Geschmack vorgemacht hat, machen andere erfolgreich mit dem Grapefruit nach. Neben dem Oxx Grapefruit von Gold Ochsen (das besser ankommt als die Lemon-Variante, zumindest bei meinen Gästen) wird das Schöfferhofer Hefeweizen Grapefruit wohl auch ein Renner (wenn es bekannter wird und an mehr Verkaufsstellen erhältlich sein wird).

ProBIERt es!
Kategorie: Getränke & Spirituosen